Schleifstäube sollten aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an den Schleif-
arbeitsplätzen abgesaugt werden.
Laut Gefahrstoffverordnung sollen die Schadstoffe vorrangig so nahe wie möglich an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst werden.
Die Herausforderung liegt somit in der optimalen Erfassung der Schleifstaubpartikel.
Auf dieser Grundlage wird die gesamtheitliche Absauganlage konzipiert.
Das Absaugen und Filtrieren der Schleifstaubpartikel nach den geltenden Normen wird mit unserer Filtertechnik sicher realisiert.
Je nach Schleifverfahren, Emisionsraten ( Rohgasbeladung ) und erforderlichen Absaugvolumen kommen verschieden Filtergeräte in Frage.
Mechanische Filtergeräte – für geringe Emisionsraten
• Polieren
• Gelegentliche allgemeine Schleifarbeiten in Reparaturabteilungen / Kleinbetrieben
Patronenfilter – für normale bis sehr hohe Emisionsraten
• Alle Schleifverfahren von Hand
• Mechanisierte und automatisierte Schleifverfahren
• Produktionsbetriebe mit regelmäßig betriebenen Einzel-
und Mehrfachschleifplätzen
• Schleifböcke, Bandschleifer
• Schleifmaschinen
• Absaugarme
• Hauben
• Absaugwände
• Für externe Absauganlagen
• Mit integrierter Filteranlage
• Energiespareinrichtungen
• Vorabscheider
• Löschanlagen
• Flachschleifmaschinen mit Einsatz von Kühlschmierstoffenn
Schleifstaubabsaugungen für leichte bis schwere Anwendungen in Handwerk und Industrie. Alle HPS Produkte entsprechen höchsten Qualitätsanforderungen für einen dauerhaft störungsfreien Einsatz.
Leicht entzündliche und explosive Stäube müssen gesondert betrachtet werden.
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